Das Finanzamt bezahlt deine Regeneration
und deine beruflichen Gesundheitsmaßnahmen
In Deutschland können Arbeitnehmer Aufwendungen für Regeneration und berufliche Gesundheitsmaßnahmen als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen, sofern diese der "Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" dienen. Dies setzt voraus, dass ein klarer beruflicher Zusammenhang besteht, beispielsweise wenn das Training zur Bewältigung von arbeitsbedingtem Stress erforderlich ist.
Es gibt keine spezifische gesetzliche Höchstgrenze für die Absetzbarkeit solcher Fortbildungskosten. Allerdings müssen die Aufwendungen angemessen und nachweisbar sein. Zudem wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr (seit 2023) berücksichtigt. Das bedeutet, dass Werbungskosten bis zu diesem Betrag automatisch anerkannt werden, ohne dass Einzelnachweise erforderlich sind. Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten diesen Pauschbetrag, können sie in voller Höhe geltend gemacht werden, sofern sie entsprechend belegt werden können. Und es gibt immer eine Quittung über die Summe und einer Beschreibung was durchgeführt worden ist. Damit Du das dann steuerlich geltend machen kannst.